Kaufpreisnebenkosten

Beim Wohnungkauf fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an, die unbedingt bei der Finanzierung zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich kann man sagen, dass bei einem Wohnungskauf mit Makler bis zu 15% vom Kaufpreis an Nebenkosten anfallen. Die Kosten variieren nicht nur je nach Bundesland, sondern hängen auch von der Höhe der Grundschuld ab. Wir zeigen Ihnen hier auf, mit welchen Kosten zu rechnen sind.

Nebenkosten beim Wohnungskauf

  • Grunderwerbssteuer

    Je nach Bundesland beträgt die Steuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.

  • Grundbucheintragung

    Sie werden als Käufer einer Eigentumswohnung in das Grundbuch eingetragen. Hierfür entstehen Kosten laut Gebührentabelle. Bei einem Kaufpreis von 80.000 Euro beträgt die Gebühr 219 Euro. Hinzu kommt je nach Bundesland ggf. eine Katasterfortschreibungsgebühr in Höhe von 10 Prozent der zuletzt genannten Gebühr. In unserem Beispiel also 21,90 Euro. Außerdem erheben die Finanzämter Kosten für die Löschung einer Vormerkung in Höhe von 25 Euro.

  • Notarkosten

    Zunächst einmal muss der Vertrag beurkundet werden, wofür Kosten Abhängig einer Gebührentabelle entstehen. Bei einem Kaufpreis von 80.00 Euro betragen die Beurkundungskosten 438 Euro. Hinzu kommt eine Betruungsgebühr und eine Vollzugsgebühr von jeweils 109,50 Euro bei dem genannten Kaufppreis. Zuletzt fallen noch Auslagen in Höhe von 50 bis 150 Euro an.

Weitere eventuelle Kosten

  • Maklerkosten

    Zwar trat im Juni 2015 das Bestellerprinzip in Kraft, dies gilt aber leider nicht für den Kauf. Hier gilt weiterhin: Wer eine Wohnung über einen Makler kauft, hat in den allermeisten Fällen eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 bis 7,14 Prozent inkl. MwSt zu zahlen.

  • Eintragung Grundschuld

    Wird ein Teil des Kaufpreises finanziert, wird auch der Gläubiger (meist die Bank) in das Grundbuch eingetragen. Dies geschieht in den meisten Fällen als Buchgrundschuld. Für diese Eintragung erhebt das Amtgericht Kosten nach einer Gebührentabelle. Bei einer Grundschuld von 40.000 Euro betragen die Kosten für die Eintragung 145 Euro.

  • Beurkundung der Grundschuld

    Bei der zuvor genannten Grundschuldeintragung geht eine Beurkundung durch den Notar vorweg. Für diese wird eine Gebühr erhoben. Bei 40.000 Euro Grundschuld beträgt die Gebühr 145 Euro.

  • Verwaltungskosten an die Hausverwaltung

    Muss die Hausverwaltung dem Eigentümerwechsel erst zustimmen, fallen hierfür auch Kosten an. Ist diese Zustimmung notariell beglaubigt, so sind auch die Notarkosten dafür zu tragen. Insgesamt 100 bis 200 Euro.

Beispiel

  • Kaufpreis: 80.000 Euro
  • Finanziert: 40.000 Euro
  • Bundesland: Hessen
  • Mit Makler
Grundbuchkosten
Eintragung eines Eigentümers 219 Euro
Katasterfortschreibungsgebühr 21,90 Euro
Löschung einer Vormerkung 25 Euro
Eintragung einer Grundschuld 145 Euro
Notarkosten
Eintragung eines Eigentümers 219 Euro
Vollzugsgebühr für den Kaufvertrag 109,50 Euro
Betreuungsgebühr 109,50 Euro
Beurkundung der Grundschuld 145 Euro
Auslagen 150 Euro
Sonstige Kosten
Grunderwebssteuer 4.800 Euro
Maklerkosten 4.760 Euro
Zustimmung durch den Hausverwalter 150 Euro

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wenn Sie Ihre persönlichen Nebenkosten berechnen möchten, testen Sie bitte unseren Kaufpreisnebenkostenrechner.